Grundrecht

Grundrecht

Bildung. Lernen. Wissen.
Drei Wörter mit grosser Bedeutung

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Jedes Kind soll in Sicherheit und in einem stabilen familiären Umfeld aufwachsen können, das ihm erlaubt, Perspektiven für seine Zukunft zu entwickeln. Dies ist unser Grundsatz, darin besteht unsere Herausforderung.

Bildung ist eine wichtige Investition in die Zukunft. Oft aber haben junge Menschen, die nicht auf ein verlässliches familiäres Beziehungsnetz zählen können oder durch äussere Ereignisse (Krieg, Naturkatastrophen usw.) ihr Heimatland verlassen müssen, nur geringe Chancen, eine ihren Fähigkeiten entsprechende Ausbildung abzuschliessen und konkrete Zukunftsperspektiven zu entwickeln.

Diese jungen Menschen werden immer wieder mit Hindernissen konfrontiert, und die Herausforderung besteht für uns darin, sie auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit zu unterstützen.
Die Zeit der Ausbildung ist für junge Menschen ein entscheidender Lebensabschnitt: Sie sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Kompetenzen zu entwickeln und Zugang zu einer Ausbildung haben, die ihnen konkrete Zukunftsperspektiven eröffnet.
Eine solide Ausbildung ist der beste Weg, traumatische Erlebnisse zu verarbeiten und Gefühle von Machtlosigkeit, Ungewissheit und Einsamkeit zu überwinden. Wissen zu erwerben bleibt somit für Jugendliche die wirksamste Art, trotz einer belastenden Vergangenheit eine positive Zukunft zu gestalten.

Je besser sich ein junger Mensch ausbilden und entwickeln kann, umso grösser sind seine Chancen auf eine soziale und berufliche Integration oder Reintegration.

Die UN-Kinderrechtskonvention

Jedes Kind hat das Recht, zur Schule zu gehen und zu lernen, was für die Entfaltung seiner Fähigkeiten wichtig ist. Wir orientieren uns bei der Unterstützung von Jugendlichen an der UN-Konvention über die Rechte des Kindes von 1989, die 1997 von der Schweiz ratifiziert wurde.
Die UN-Kinderrechtskonvention spricht jedem Kind das Recht auf Leben, Bildung und Schutz vor Gewalt zu – aber auch das Recht, gehört zu werden. Die Kinderrechte gelten für jedes Kind auf der Welt, unabhängig von Geschlecht oder Herkunft.

Die vier elementaren Grundsätze der Konvention sind:

  • Nichtdiskriminierung (Artikel 2): Der Staat ist verpflichtet, die Kinder vor jeglicher Form der Diskriminierung zu schützen und positive Massnahmen einzuführen, um die Achtung ihrer Rechte zu fördern;
  • Vorrang des Kindeswohls (Artikel 3): Bei allen Massnahmen, bei welchen Kinder direkt betroffen sind, ist das Wohl dieser Kinder vorrangig zu berücksichtigen;
  • Recht auf Leben und Entwicklung (Artikel 6): Kinder müssen sich entwickeln können; Kinder sind verletzlich, sie brauchen besonderen Schutz und Unterstützung;
  • Mitsprache (Artikel 12): Mädchen und Jungen haben das Recht auf Mitsprache bei Entscheidungen, die sie selbst betreffen.

Die Kinderrechtskonvention im Wortlaut.

Rechte müssen für alle garantiert sein.